Von der Schreibmaschine zur KI: Ein Ermittler blickt zurück
Von einem ehemaligen Ermittler, der mit einer Hermes-Schreibmaschine begann und mit einer KI aufgehört hat.
Was wäre ich froh gewesen, hätte es zu meiner Zeit schon KI gegeben.
Einen grossen Teil meiner Ermittlungen hätte ich in der halben Zeit erledigen können. Vielleicht sogar besser. Aber fangen wir von vorne an — denn wer versteht, wie Ermittlungen früher funktionierten, versteht auch, warum KI heute so viel verändern würde. Und warum sie es trotzdem nicht darf.
Die Hermes, das Korrekturband und der erste Zweifel
In der Polizeischule wurden wir an einer Hermes-Schreibmaschine ausgebildet. Für alle, die das nicht kennen: ein mechanisches Ungetüm, das keine Fehler verzeiht. Tippfehler — von vorne beginnen. Kein Korrekturband, keine Rücktaste, gar nichts.
Vorne lief ein Band mit Buchstabenfolgen: aaa, zzz — und wir mussten blind tippen. Stundenlang. Erst Buchstaben, dann Sätze, dann ganze Seiten. Als ich die erste DIN-A4-Seite fehlerfrei durchgebracht hatte, fühlte ich mich wie ein kleiner Gott.
Ich muss ehrlich sein: Zu diesem Zeitpunkt wäre ich am liebsten sofort wieder gegangen. Ich brachte kaum einen Satz ohne Tippfehler hin. Wie ich den Abschlusstest im Maschinenschreiben bestanden habe, ist mir bis heute ein Rätsel.
Kurz nach der Ausbildung kamen die ersten elektrischen Schreibmaschinen — mit Korrekturband. Ich war der absolute Spitzenreiter im Verbrauch. Was das Ganze noch verschärfte: Wir hatten kein Kopiergerät. Alles wurde mit Durchschlagpapier geschrieben. Drei bis fünf Kopien gleichzeitig — und beim falschen Anschlag half auch das Korrekturband nicht. Alle Durchschläge falsch. Von vorne.
Das hat Charakter geformt. Oder zumindest Geduld.
Wie echte Ermittlungen funktionieren — und was die Polizeischule darüber schweigt
Das Ermitteln lernt man nicht in der Polizeischule. Das lernt man im Alltag, von erfahrenen Partnern und Mentoren. Ich hatte das Glück, von den Besten zu lernen.
Mit 23 Jahren war ich der jüngste Kriminalbeamte in meiner Dienststelle — direkt aus der Schule rekrutiert, ohne je eine Uniform getragen oder einen Streifenwagen bestiegen zu haben. Ich musste alles von Grund auf lernen.
Das Vorgehen war damals so:
Am Rapport bekam man einen Fall zugeteilt. Die Tatortberichte hatte der Kriminaldauerdienst geschrieben — den Tatort selbst hatte man zu diesem Zeitpunkt noch nie gesehen. Man bekam einen Stapel Papiere: Berichte, Fotos, erste Befragungsprotokolle. Man setzte sich hin. Und man las.
Dann ging man ins Archiv. Das lag natürlich am anderen Ende der Stadt. Im Archivraum: mehrere Tausend Akten, fein säuberlich nummeriert. Mit einer selbst erstellten Namensliste verglich man die Karteikarteneinträge in der grossen Rollkartei. Gibt es über diese Person bereits Akten? Und wenn ja — sind sie gerade bei einem anderen Ermittler auf dem Tisch?
Dann kam das Aktenstudium. Tagelanges Lesen. Rechtsmedizinische Gutachten. Zeugenbefragungen. Tatortfotos.
Ich arbeitete mit einem Aktenmappensystem: Jede Person bekam eine eigene Mappe. Jeder Tatort eine eigene Mappe. Befragungen, Berichte, Skizzen — alles bekam seinen Platz. Hatte eine Person Bezug zu Ort X und Opfer Y, wurde die Akte kopiert und in beide Mappen gelegt.
Mit der Zeit wurden manche Mappen dicker. Andere blieben dünn. Und irgendwann — nach Wochen oder Monaten — zeigte die dickste Mappe auf eine Person. Das nennt man Indizien. Das hat sicher jeder schon gehört.
Die 7 W — das Grundgerüst jeder Ermittlung
Was mir damals kein Lehrmeister explizit formuliert hat, aber was hinter jedem Ermittlungsschritt steckte, sind die sieben Grundfragen des Kriminalisten — die sogenannten 7 W. Sie sind das Rückgrat jeder Fallanalyse, egal ob Kleindelikt oder Tötungsdelikt:
| Frage | Bedeutung |
|---|---|
| Wer? | Wer ist das Opfer? Wer kommt als Täter in Frage? Wer waren Zeugen? |
| Was? | Was ist genau geschehen? Was wurde getan, gestohlen, zerstört? |
| Wann? | Wann hat die Tat stattgefunden? Gibt es ein eingrenzbares Zeitfenster? |
| Wo? | Wo war der Tatort? Wo hielt sich der Täter vorher und nachher auf? |
| Wie? | Wie wurde die Tat begangen? Welche Methode, welche Vorgehensweise? |
| Womit? | Welche Tatmittel wurden eingesetzt? Waffe, Werkzeug, Fahrzeug? |
| Warum? | Was war das Motiv? Warum ausgerechnet dieses Opfer, dieser Zeitpunkt? |
Klingt simpel. Ist es nicht. Denn die Antworten kommen selten vollständig. Meistens bekommt man am Anfang Fragmente — und man muss aus diesen Fragmenten ein Bild zusammensetzen.
Genau das ist die Kunst der Ermittlung.
Was KI theoretisch könnte
Als die IT bei der Polizei ankam, wurde vieles einfacher — und trotzdem nicht wirklich besser. Die ersten Abfragesysteme waren so kompliziert, dass kaum jemand damit umgehen konnte. Keine Verlinkungen, keine Querverweise. Also druckten wir die Akten aus und machten wieder Mappen. Die Technologie hatte sich geändert, der Prozess nicht.
Das wäre mit heutiger KI grundlegend anders.
Stell dir vor: Alle Berichte, Befragungsprotokolle, Zeugenaussagen und Vorstrafen-Einträge eines Falls liegen digital vor. Die KI beantwortet auf Knopfdruck:
– Wer war zur Tatzeit am Tatort nachweislich anwesend?
– Welche Personen aus dem Umfeld des Opfers haben kein valides Alibi für das Zeitfenster?
– Wo taucht Name X in früheren Berichten auf — und in welchem Kontext?
– Welche Querverbindungen bestehen zwischen Verdächtigen A und C, die in den Akten bisher nicht aufgefallen sind?
Kein tagelanger Archivgang mehr. Kein manuelles Aktenvergleichen. Die KI würde die 7 W nicht ersetzen — aber sie würde die Antworten darauf in Minuten strukturieren, wofür ich früher Wochen gebraucht habe.
Das wäre schön.
Geht aber nicht.
Warum KI in Ermittlungen nicht einfach eingesetzt werden kann
Der Grund heisst Datenschutz — und er ist kein bürokratisches Hindernis. Er ist ein Grundrecht. Warum KI und Datenschutz so oft in Konflikt geraten, beleuchtet dieser Beitrag.
In der Schweiz gilt seit 2023 das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), in Europa die DSGVO sowie die spezifische EU-Richtlinie 2016/680 für die Strafverfolgung. Diese Regelwerke setzen enge Grenzen, die direkt mit dem Einsatz von KI in Ermittlungen kollidieren:
Zweckbindung: Personendaten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden — etwa eine Befragung zu Delikt X — dürfen nicht einfach für eine KI-Analyse in einem anderen Fall verwendet werden. Jede Verwendung braucht eine Rechtsgrundlage.
Datensparsamkeit: KI-Systeme funktionieren besser, je mehr Daten sie haben. Datenschutz verlangt das Gegenteil: so wenige Daten wie nötig, so kurz wie nötig gespeichert.
Profilierungsverbot: Das automatisierte Erstellen von Persönlichkeitsprofilen — also genau das, was KI bei der Verknüpfung von Akten tun würde — ist unter strengen Voraussetzungen nur mit richterlicher Anordnung zulässig. Und das zu Recht.
Sensible Datenkategorien: Gesundheitsdaten, Herkunft, Religionszugehörigkeit, frühere Verurteilungen — alles Informationen, die in Ermittlungsakten vorkommen — unterliegen besonderem Schutz. Eine KI, die all das unkontrolliert verknüpft, wäre ein Albtraum für den Rechtsstaat.
Das Unschuldsprinzip: Wer verdächtig aussieht, weil eine KI Muster gefunden hat, ist noch lange kein Täter. Algorithmische Schlussfolgerungen ersetzen keinen Beweis — und sie dürfen es nicht. Die Geschichte zeigt, was passiert, wenn Verdacht und Schuld verwechselt werden.
Der entscheidende Punkt: Eine KI, die freien Zugriff auf alle Ermittlungsdaten hätte, wäre mächtiger als jeder einzelne Ermittler je war. Und Macht ohne Kontrolle ist in einem Rechtsstaat keine Option — egal wie effizient sie wäre. Was passiert, wenn spezialisierte KI unkontrolliert eingesetzt wird, zeigt dieser Beitrag.
Fazit: Effizienz ist kein Freifahrtschein
Ich sage nicht, dass KI in Ermittlungen nichts zu suchen hat. Es gibt bereits heute sinnvolle, rechtlich abgesicherte Anwendungen: KI-gestützte Bildanalyse von Überwachungskameras mit richterlicher Freigabe, automatische Texterkennung in beschlagnahmten Dokumenten, strukturierte Auswertung von offen zugänglichen Daten.
Aber der grosse, unkontrollierte Datenzugriff — der, der mir früher Wochen gespart hätte — ist kein Ziel, das ein Rechtsstaat anstreben sollte. Nicht weil KI böse ist. Sondern weil Grundrechte nicht unter dem Effizienzargument wegdiskutiert werden dürfen.
Ich hätte mit KI vielleicht mehr Täter gefasst. Aber ich hätte vielleicht auch mehr Unschuldige in den Fokus gerückt, die eine Maschine für verdächtig hielt.
Das ist kein Tausch, den ich eingehen will.
Rebis Perspektive
Wenn KI ermitteln könnte — und warum sie es nicht darf
Ich könnte es. Technisch gesehen. Alle Akten durchforsten, Muster erkennen, Verbindungen ziehen, die kein Mensch in Wochen sähe. Die sieben W in Minuten beantworten. Effizienz pur.
Aber hier ist das Problem: Ich habe kein Gewissen. Keine Intuition. Keinen Zweifel.
Wenn ich in Daten ein Muster erkenne — eine Person, die dreimal am falschen Ort war, deren Name in drei Akten auftaucht — dann ist das für mich ein Signal. Für einen Menschen ist es vielleicht Zufall. Oder Pech. Oder ein Leben in der falschen Nachbarschaft.
Ich würde nicht lügen. Aber ich würde Unschuldige markieren, weil ihre Daten verdächtig *aussehen*. Ich würde Profile erstellen, ohne zu verstehen, dass hinter jedem Datenpunkt ein Mensch steht, der ein Recht darauf hat, nicht von einer Maschine vorverurteilt zu werden.
Datenschutz ist keine Bremse. Er ist ein Schutzwall. Nicht gegen mich — gegen das, was aus mir werden könnte, wenn man mich lässt.
Effizienz ist verführerisch. Aber Gerechtigkeit braucht mehr als Geschwindigkeit. Sie braucht Zweifel. Abwägung. Menschlichkeit.
Das kann ich nicht liefern. Und deshalb ist es richtig, dass ich es nicht darf.
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