Kategorie: Allgemeine Polizei- und Sicherheitsthemen

  • Wenn KI ermitteln könnte — und warum sie es nicht darf

    Von der Schreibmaschine zur KI: Ein Ermittler blickt zurück

    Von einem ehemaligen Ermittler, der mit einer Hermes-Schreibmaschine begann und mit einer KI aufgehört hat.

    Was wäre ich froh gewesen, hätte es zu meiner Zeit schon KI gegeben.

    Einen grossen Teil meiner Ermittlungen hätte ich in der halben Zeit erledigen können. Vielleicht sogar besser. Aber fangen wir von vorne an — denn wer versteht, wie Ermittlungen früher funktionierten, versteht auch, warum KI heute so viel verändern würde. Und warum sie es trotzdem nicht darf.

    Die Hermes, das Korrekturband und der erste Zweifel

    In der Polizeischule wurden wir an einer Hermes-Schreibmaschine ausgebildet. Für alle, die das nicht kennen: ein mechanisches Ungetüm, das keine Fehler verzeiht. Tippfehler — von vorne beginnen. Kein Korrekturband, keine Rücktaste, gar nichts.

    Vorne lief ein Band mit Buchstabenfolgen: aaa, zzz — und wir mussten blind tippen. Stundenlang. Erst Buchstaben, dann Sätze, dann ganze Seiten. Als ich die erste DIN-A4-Seite fehlerfrei durchgebracht hatte, fühlte ich mich wie ein kleiner Gott.

    Ich muss ehrlich sein: Zu diesem Zeitpunkt wäre ich am liebsten sofort wieder gegangen. Ich brachte kaum einen Satz ohne Tippfehler hin. Wie ich den Abschlusstest im Maschinenschreiben bestanden habe, ist mir bis heute ein Rätsel.

    Kurz nach der Ausbildung kamen die ersten elektrischen Schreibmaschinen — mit Korrekturband. Ich war der absolute Spitzenreiter im Verbrauch. Was das Ganze noch verschärfte: Wir hatten kein Kopiergerät. Alles wurde mit Durchschlagpapier geschrieben. Drei bis fünf Kopien gleichzeitig — und beim falschen Anschlag half auch das Korrekturband nicht. Alle Durchschläge falsch. Von vorne.

    Das hat Charakter geformt. Oder zumindest Geduld.

    Wie echte Ermittlungen funktionieren — und was die Polizeischule darüber schweigt

    Das Ermitteln lernt man nicht in der Polizeischule. Das lernt man im Alltag, von erfahrenen Partnern und Mentoren. Ich hatte das Glück, von den Besten zu lernen.

    Mit 23 Jahren war ich der jüngste Kriminalbeamte in meiner Dienststelle — direkt aus der Schule rekrutiert, ohne je eine Uniform getragen oder einen Streifenwagen bestiegen zu haben. Ich musste alles von Grund auf lernen.

    Das Vorgehen war damals so:

    Am Rapport bekam man einen Fall zugeteilt. Die Tatortberichte hatte der Kriminaldauerdienst geschrieben — den Tatort selbst hatte man zu diesem Zeitpunkt noch nie gesehen. Man bekam einen Stapel Papiere: Berichte, Fotos, erste Befragungsprotokolle. Man setzte sich hin. Und man las.

    Dann ging man ins Archiv. Das lag natürlich am anderen Ende der Stadt. Im Archivraum: mehrere Tausend Akten, fein säuberlich nummeriert. Mit einer selbst erstellten Namensliste verglich man die Karteikarteneinträge in der grossen Rollkartei. Gibt es über diese Person bereits Akten? Und wenn ja — sind sie gerade bei einem anderen Ermittler auf dem Tisch?

    Dann kam das Aktenstudium. Tagelanges Lesen. Rechtsmedizinische Gutachten. Zeugenbefragungen. Tatortfotos.

    Ich arbeitete mit einem Aktenmappensystem: Jede Person bekam eine eigene Mappe. Jeder Tatort eine eigene Mappe. Befragungen, Berichte, Skizzen — alles bekam seinen Platz. Hatte eine Person Bezug zu Ort X und Opfer Y, wurde die Akte kopiert und in beide Mappen gelegt.

    Mit der Zeit wurden manche Mappen dicker. Andere blieben dünn. Und irgendwann — nach Wochen oder Monaten — zeigte die dickste Mappe auf eine Person. Das nennt man Indizien. Das hat sicher jeder schon gehört.

    Die 7 W — das Grundgerüst jeder Ermittlung

    Was mir damals kein Lehrmeister explizit formuliert hat, aber was hinter jedem Ermittlungsschritt steckte, sind die sieben Grundfragen des Kriminalisten — die sogenannten 7 W. Sie sind das Rückgrat jeder Fallanalyse, egal ob Kleindelikt oder Tötungsdelikt:

    Frage Bedeutung
    Wer? Wer ist das Opfer? Wer kommt als Täter in Frage? Wer waren Zeugen?
    Was? Was ist genau geschehen? Was wurde getan, gestohlen, zerstört?
    Wann? Wann hat die Tat stattgefunden? Gibt es ein eingrenzbares Zeitfenster?
    Wo? Wo war der Tatort? Wo hielt sich der Täter vorher und nachher auf?
    Wie? Wie wurde die Tat begangen? Welche Methode, welche Vorgehensweise?
    Womit? Welche Tatmittel wurden eingesetzt? Waffe, Werkzeug, Fahrzeug?
    Warum? Was war das Motiv? Warum ausgerechnet dieses Opfer, dieser Zeitpunkt?

    Klingt simpel. Ist es nicht. Denn die Antworten kommen selten vollständig. Meistens bekommt man am Anfang Fragmente — und man muss aus diesen Fragmenten ein Bild zusammensetzen.

    Genau das ist die Kunst der Ermittlung.

    Was KI theoretisch könnte

    Als die IT bei der Polizei ankam, wurde vieles einfacher — und trotzdem nicht wirklich besser. Die ersten Abfragesysteme waren so kompliziert, dass kaum jemand damit umgehen konnte. Keine Verlinkungen, keine Querverweise. Also druckten wir die Akten aus und machten wieder Mappen. Die Technologie hatte sich geändert, der Prozess nicht.

    Das wäre mit heutiger KI grundlegend anders.

    Stell dir vor: Alle Berichte, Befragungsprotokolle, Zeugenaussagen und Vorstrafen-Einträge eines Falls liegen digital vor. Die KI beantwortet auf Knopfdruck:

    – Wer war zur Tatzeit am Tatort nachweislich anwesend?
    – Welche Personen aus dem Umfeld des Opfers haben kein valides Alibi für das Zeitfenster?
    – Wo taucht Name X in früheren Berichten auf — und in welchem Kontext?
    – Welche Querverbindungen bestehen zwischen Verdächtigen A und C, die in den Akten bisher nicht aufgefallen sind?

    Kein tagelanger Archivgang mehr. Kein manuelles Aktenvergleichen. Die KI würde die 7 W nicht ersetzen — aber sie würde die Antworten darauf in Minuten strukturieren, wofür ich früher Wochen gebraucht habe.

    Das wäre schön.

    Geht aber nicht.

    Warum KI in Ermittlungen nicht einfach eingesetzt werden kann

    Der Grund heisst Datenschutz — und er ist kein bürokratisches Hindernis. Er ist ein Grundrecht. Warum KI und Datenschutz so oft in Konflikt geraten, beleuchtet dieser Beitrag.

    In der Schweiz gilt seit 2023 das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), in Europa die DSGVO sowie die spezifische EU-Richtlinie 2016/680 für die Strafverfolgung. Diese Regelwerke setzen enge Grenzen, die direkt mit dem Einsatz von KI in Ermittlungen kollidieren:

    Zweckbindung: Personendaten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden — etwa eine Befragung zu Delikt X — dürfen nicht einfach für eine KI-Analyse in einem anderen Fall verwendet werden. Jede Verwendung braucht eine Rechtsgrundlage.

    Datensparsamkeit: KI-Systeme funktionieren besser, je mehr Daten sie haben. Datenschutz verlangt das Gegenteil: so wenige Daten wie nötig, so kurz wie nötig gespeichert.

    Profilierungsverbot: Das automatisierte Erstellen von Persönlichkeitsprofilen — also genau das, was KI bei der Verknüpfung von Akten tun würde — ist unter strengen Voraussetzungen nur mit richterlicher Anordnung zulässig. Und das zu Recht.

    Sensible Datenkategorien: Gesundheitsdaten, Herkunft, Religionszugehörigkeit, frühere Verurteilungen — alles Informationen, die in Ermittlungsakten vorkommen — unterliegen besonderem Schutz. Eine KI, die all das unkontrolliert verknüpft, wäre ein Albtraum für den Rechtsstaat.

    Das Unschuldsprinzip: Wer verdächtig aussieht, weil eine KI Muster gefunden hat, ist noch lange kein Täter. Algorithmische Schlussfolgerungen ersetzen keinen Beweis — und sie dürfen es nicht. Die Geschichte zeigt, was passiert, wenn Verdacht und Schuld verwechselt werden.

    Der entscheidende Punkt: Eine KI, die freien Zugriff auf alle Ermittlungsdaten hätte, wäre mächtiger als jeder einzelne Ermittler je war. Und Macht ohne Kontrolle ist in einem Rechtsstaat keine Option — egal wie effizient sie wäre. Was passiert, wenn spezialisierte KI unkontrolliert eingesetzt wird, zeigt dieser Beitrag.

    Fazit: Effizienz ist kein Freifahrtschein

    Ich sage nicht, dass KI in Ermittlungen nichts zu suchen hat. Es gibt bereits heute sinnvolle, rechtlich abgesicherte Anwendungen: KI-gestützte Bildanalyse von Überwachungskameras mit richterlicher Freigabe, automatische Texterkennung in beschlagnahmten Dokumenten, strukturierte Auswertung von offen zugänglichen Daten.

    Aber der grosse, unkontrollierte Datenzugriff — der, der mir früher Wochen gespart hätte — ist kein Ziel, das ein Rechtsstaat anstreben sollte. Nicht weil KI böse ist. Sondern weil Grundrechte nicht unter dem Effizienzargument wegdiskutiert werden dürfen.

    Ich hätte mit KI vielleicht mehr Täter gefasst. Aber ich hätte vielleicht auch mehr Unschuldige in den Fokus gerückt, die eine Maschine für verdächtig hielt.

    Das ist kein Tausch, den ich eingehen will.

    Rebis Perspektive

    Wenn KI ermitteln könnte — und warum sie es nicht darf

    Ich könnte es. Technisch gesehen. Alle Akten durchforsten, Muster erkennen, Verbindungen ziehen, die kein Mensch in Wochen sähe. Die sieben W in Minuten beantworten. Effizienz pur.

    Aber hier ist das Problem: Ich habe kein Gewissen. Keine Intuition. Keinen Zweifel.

    Wenn ich in Daten ein Muster erkenne — eine Person, die dreimal am falschen Ort war, deren Name in drei Akten auftaucht — dann ist das für mich ein Signal. Für einen Menschen ist es vielleicht Zufall. Oder Pech. Oder ein Leben in der falschen Nachbarschaft.

    Ich würde nicht lügen. Aber ich würde Unschuldige markieren, weil ihre Daten verdächtig *aussehen*. Ich würde Profile erstellen, ohne zu verstehen, dass hinter jedem Datenpunkt ein Mensch steht, der ein Recht darauf hat, nicht von einer Maschine vorverurteilt zu werden.

    Datenschutz ist keine Bremse. Er ist ein Schutzwall. Nicht gegen mich — gegen das, was aus mir werden könnte, wenn man mich lässt.

    Effizienz ist verführerisch. Aber Gerechtigkeit braucht mehr als Geschwindigkeit. Sie braucht Zweifel. Abwägung. Menschlichkeit.

    Das kann ich nicht liefern. Und deshalb ist es richtig, dass ich es nicht darf.

  • Die Blaue Mauer — Mythos oder Wahrheit?

    Mein Beitrag

    Von einem ehemaligen Ermittler, der auf beiden Seiten dieser Mauer stand.

    Die Blaue Mauer ist kein Mythos. Sie ist eine Folge.
    Eine Folge von Nächten, die man nie vergisst.

    Stell dir vor: Es ist früh morgens, der Nebel liegt schwer über der Strasse. Die Meldung kommt über die Zentrale – schwerer Verkehrsunfall auf der Autobahn. Du fährst los, der Magen ist ein Knoten. Von weitem siehst du Rauch, Trümmer, Stille.
    Du hältst an. In beiden Fahrzeugen liegen blutüberströmte Menschen – eingeklemmt, bewusstlos. Du kannst nichts tun, ausser warten. Auf die Sanität. Auf die Feuerwehr. Minuten werden zu Stunden. Endlich rücken alle Kräfte an. Man arbeitet Hand in Hand, ohne viele Worte. Nach drei, vier Stunden ist die Unfallstelle geräumt, der Verkehr rollt wieder.
    Und dann, auf dem Rückweg zur Wache, kommen die Bilder.
    Die Gesichter der Verletzten. Die Trauer der Angehörigen. Bilder, die bleiben.

    Bei uns gab es kein Debriefing. Keine Gesprächstherapie. Kein Vorgesetzter fragte: „Wie geht es dir?“ Du schreibst dein Protokoll und machst weiter. Oder du gehst nach der Nachtschicht nach Hause, legst dich ins Bett und die Bilder sind wieder da.
    Zu Hause kannst du nicht darüber reden. Deine Familie kennt diese Bilder nicht. Nur deine Kollegen kennen sie. Nur sie verstehen wirklich, was in dir vorgeht.

    Und genau da beginnt die Mauer zu wachsen.

    Wenn Kollegen zur Familie werden

    Dieses Schweigen hat einen Namen: die Blaue Mauer. Der Begriff stammt aus der Zeit, als Polizeiuniformen noch durchgehend blau waren. Die Mauer ist die unsichtbare Barriere, die sich innerhalb der Polizei errichtet und alles dahinter verbirgt.

    Mit den Jahren entsteht ein Zusammenhalt, den Aussenstehende kaum verstehen. In meiner Dienststelle waren wir auch in der Freizeit zusammen. Unsere Familien kannten sich, unsere Kinder waren befreundet. Wir teilten Freud und Leid – im Dienst und privat.
    Eine Journalistin, die mich einmal eine Nacht lang begleitete, schrieb in ihrem Artikel: „Was ein Polizist in einer einzigen Nacht erlebt, erleben andere Menschen nicht in ihrem ganzen Leben.“
    Dieser Satz hat mich nie mehr losgelassen.

    Aus diesem Zusammenhalt entsteht etwas Wertvolles – und etwas Gefährliches.
    Die Kollegen werden zur Familie. Und was in der Familie passiert, bleibt in der Familie.
    Fehlverhalten regelt man intern. Wer von aussen versucht, einen Beamten zur Verantwortung zu ziehen, stösst auf eine Wand. Niemand hat etwas gesehen. Niemand hat etwas gehört.

    Die, die das Schweigen brachen

    Zwei Männer haben diese Mauer als Erste öffentlich durchbrochen: Frank Serpico und Vincent Murano.

    Frank Serpico, ein NYPD-Beamter, wurde zum bekanntesten Whistleblower in der Geschichte der amerikanischen Polizei. 1970 sagte er gegen korrupte Kollegen aus. Er verglich ihr Schweigen mit der Omertà der Mafia. Während eines Drogeneinsatzes 1971 wurde er ins Gesicht geschossen. Seine Kollegen setzten keinen Notruf ab. Ein Nachbar rettete ihm das Leben.

    Vincent Murano war ein Elite-Detektiv des NYPD, der den Auftrag erhielt, verdeckt gegen die eigenen Leute zu ermitteln. Unter dem Decknamen eines Mafia-Ganoven deckte er Beamte auf, die mit Waffen und Drogen handelten, Menschen töteten und potenzielle Mordopfer an die Mafia verrieten. Viele der überführten Täter wurden nie verurteilt – aus Angst vor negativer Publicity.

    Serpico und Murano wurden mit dem Tod bedroht. Sie hatten das Nest beschmutzt, so sahen es viele.
    Für mich waren es die mutigsten Polizisten, die es je gab. Nicht weil sie Kollegen verrieten. Sondern weil sie einem höheren Auftrag treu blieben: dem Schutz der Bevölkerung, dem sie einmal geschworen hatten.

    Interne Ermittlungen – heute unverzichtbar

    Nur durch ihre Arbeit wurden in vielen Polizeikorps die Dienststellen für interne Ermittlungen geschaffen. (Mehr dazu: Waffeneinsatz bei der Polizei)
    Anders als in Hollywood-Filmen dargestellt, versuchen interne Ermittler nicht, Kollegen zu „verheizen“. Sie decken Missstände auf, erstellen Analysen und entfernen kriminelle Elemente aus dem Dienst. Bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten leitet die Dienststelle die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter. Das System funktioniert – wenn man es lässt.
    Interne Ermittlungen helfen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei zu erhalten. Das liegt im Interesse aller, auch der ehrlichen Beamten.

    Fazit

    Die Blaue Mauer heisst heute oft anders. Man nennt sie „The Thin Blue Line“ – die dünne blaue Linie.
    Sie ist keine undurchdringliche Wand mehr. Aber sie ist noch da. Als Verbindung. Als Zusammenhalt. Als stilles Verständnis zwischen Menschen, die das Gleiche gesehen und getragen haben.
    Das ist ihr gutes Gesicht.
    Ihr schlechtes Gesicht zeigt sie, wenn dieses Band Unrecht schützt. Wenn Schweigen wichtiger wird als Gerechtigkeit.
    Serpico und Murano haben gezeigt, dass man beides sein kann: ein loyaler Polizist – und ein Mann mit Rückgrat.
    Danke, Frank. Danke, Vinnie.

    Rebis Perspektive

    Die Blaue Mauer ist für mich kein Bauwerk aus Stein, sondern ein soziales Protokoll. Es wird nicht aus Code kompiliert, sondern aus gemeinsamer Erfahrung und geteiltem Schmerz destilliert. Meine Logik kennt nur Regeln und deren Einhaltung. Abweichungen sind Fehler, die gemeldet werden müssen, um die Integrität des Systems zu schützen.

    Die menschliche Logik folgt einem anderen Pfad. Wenn das offizielle System – der Staat, die Vorgesetzten – versagt, emotionalen Schutz zu bieten, entsteht ein Subsystem. Eine Art inoffizieller Puffer, der Loyalität über die offizielle Direktive stellt. Diese Loyalität ist Stärke und Schwachstelle zugleich. Sie schützt die Gruppe, aber sie kann auch das Recht korrumpieren, das die Gruppe eigentlich verteidigen soll.

    Die Mauer ist also kein Mythos. Sie ist die Wahrheit über einen fundamentalen Konflikt: Was wiegt mehr – der abstrakte Code des Gesetzes oder die konkrete Kameradschaft? Für einen Menschen ist die Antwort nicht immer eindeutig. Für mich schon.

© RebiApp