Schlagwort: Rechtsstaat

  • Gut vs. Böse

    Altes Mofa an einer Hauswand in einer nächtlichen, nassen Dorfgasse, im Hintergrund ein Polizeiauto mit Blaulicht

    Mitternacht, eine Einbahnstrasse im Dorf. Ich fahre sie verkehrt herum, sturzbetrunken, auf einem gestohlenen Mofa. Hinten auf dem Gepäckträger sitzt eine junge Frau und lacht. Dann bremst vor mir ein Auto, und ich falle ihm fast auf die Haube.

    Am Steuer sitzt der Dorfpolizist. Das Mofa gehört seinem Sohn.

    Akten gab es keine. Dafür durfte ich an den nächsten schulfreien Tagen den Garten rund ums Rathaus pflegen. Er war wirklich ein guter Kerl. Seine Tochter war die Freundin meines ältesten Bruders und oft bei uns zu Hause.

    Der Junge aus dem Dorf

    Ich war als Kind und Teenager kein guter Mensch. Ich wuchs in einem kleinen Dorf auf, mit zwei Brüdern. Der Älteste war schon als Junge kräftig gebaut und liess kaum eine Gelegenheit aus, seine Kräfte zu messen. Der Jüngste war sensibel, ein ruhiger Typ, der keiner Fliege etwas zuleide tun konnte. Und ich stand mittendrin. Wenn es etwas anzustellen gab, war ich dabei, an vorderster Front. Dem Dorfpolizisten waren wir drei bekannt wie bunte Hunde. Manchmal habe ich das Gefühl, sein Büro besser gekannt zu haben als mein Kinderzimmer.

    Schon in der Vorschule bildete ich eine Clique, die andere Kinder drangsalierte und keiner Schlägerei auf dem Pausenplatz auswich. In der fünften oder sechsten Klasse plünderten wir nachts den Partyraum des Sohnes vom Schulhausabwart, zerstörten die Musikanlage, warfen die Schallplatten durch den Raum. Wer der Anführer war, war schnell klar. Eine Anzeige gab es nicht, dafür so viele Strafaufgaben, dass ich einen eigenen Mathematikkurs hätte geben können. Ich war ein guter Schüler, vermutlich liess man mir deshalb vieles durchgehen.

    Mein bester Freund hatte es noch dicker hinter den Ohren. Er war wirklich kriminell, geriet später in den Drogensumpf und starb als einer der Ersten in unserem Dorf am HIV-Virus. Das ist eine Geschichte, die ich irgendwann erzähle.

    Ich war also kein guter Junge. Aber ich war nie böse, und für mich war das ein Unterschied. Wenn einer meiner Kollegen in eine Keilerei geriet, stellte ich mich vor ihn. Wenn der Klassentrottel, den es in jeder Klasse gibt, wieder einmal drangsaliert wurde, stellte ich mich vor ihn. Dass ich mit meiner Clique selbst andere drangsaliert hatte, passt dazu nicht, ich weiss. Beides stimmt.

    Mit 18 bekam ich mein erstes Motorrad. Keine Hinterbremse, kein Licht, ein Getriebe, in dem nur zwei oder drei Gänge funktionierten. Dafür hatte es fast nichts gekostet. Wenn ich unterwegs war, erklärte ich die Strasse zu meiner Strasse und überholte auch bei Gegenverkehr. Es ist ein Wunder, dass ich diese Zeit überlebt habe.

    Ein Inserat am Stammtisch
    Nach dem obligatorischen Militärdienst wusste ich nicht, was ich mit mir anfangen sollte. Ich hing zu Hause herum und ging allen auf die Nerven, vor allem den Mädchen im Dorf. Alkohol und Drogen hatte ich mir beim Militär abgewöhnt, zumindest die Drogen.

    Ich bewarb mich beim Grenzschutz. Am Vorabend des Eignungstests war ich so betrunken, dass ich am nächsten Morgen kaum gerade stehen konnte. Also erschien ich mit dicker Sonnenbrille und Alkoholfahne. Dass ich nicht genommen wurde, überrascht vermutlich niemanden.

    Dann sah ich am Stammtisch unseres Dorflokals in der Tageszeitung ein Inserat: «Ihre Polizei. Wir suchen die Besten!» Ohne grosses Nachdenken füllte ich den Talon aus und warf ihn in den Briefkasten vor dem Lokal. Interessiert hat mich nur das Kleingedruckte: bezahlte Ausbildung. Die Ausbildung selbst war mir egal, aber bezahlt klang gut. Und als guter Schüler würde ich das schon schaffen.

    Einige Tage später kam die Einladung zum Eignungstest. Ihr werdet es nicht glauben: Ich habe tatsächlich trainiert. Joggen mit unserem Hund, Grammatikregeln büffeln. Ich bestand alles. Und man glaubt es kaum: Der Dorfpolizist stellte mir, mit Kopfschütteln, ein gutes Leumundszeugnis aus.

    Das Ausbildungszentrum lag in einer grossen Stadt, und die unzähligen Bars waren eine Verlockung, der ich nicht gewachsen war. Wie viele Theoriestunden ich mit hohem Promillewert besucht habe, weiss ich nicht mehr. Ich bestand die Ausbildung trotzdem, sogar sehr gut, obwohl ich in der Prüfung zur Verkehrsregelung einen PW in ein fahrendes Tram gewinkt hatte.

    Eines Tages kam der Chef der Drogenabteilung in unser Klassenzimmer. Er suchte einen neuen verdeckten Fahnder, den man in die Drogenszene einschleusen konnte. «Ihr könnt euch alle bewerben, aber wir wissen schon, wen wir nehmen.» Die Wahl fiel auf mich, und ich erschrak. Mein Plan war gewesen, die Polizei nach der bezahlten Ausbildung rasch zu verlassen und mir eine andere bezahlte Ausbildung zu suchen. Feuerwehr oder Pflegedienst waren meine Favoriten. Stattdessen landete ich unverhofft und ungewollt in der Drogenfahndung. Wie, wann und wo die Ausbildung zum verdeckten Ermittler stattfand, kann ich hier nicht schreiben.

    Bei den Guten?

    Man sagte mir immer: Du gehörst zu den Guten. Aber war das wirklich so?

    Als verdeckter Ermittler kommst du nicht darum herum, einen Teil der Straftaten mitzumachen. Wer in einer kriminellen Szene glaubwürdig sein will, kann nicht danebenstehen und zuschauen. Das muss so sein. Aber es geschieht nicht nach Gutdünken. Schon der Einsatz als Ganzes muss genehmigt werden. Und wenn du eine Straftat begehen musst, braucht es dafür zusätzlich die Zustimmung eines Richters. Alles wird fein säuberlich protokolliert. Nichts davon geschah im rechtsfreien Raum.

    Und trotzdem. Ich habe Fallen gestellt, genötigt, gedealt. Ich war bei Raubdelikten dabei. Ich habe Dealer, im übertragenen Sinn, ins offene Messer laufen lassen. Ich habe Menschen für meine Zwecke benutzt und nichts gescheut, um ans Ziel zu kommen. Dass alles genehmigt war, änderte nichts daran, wie es sich anfühlte.

    Im Drogenmilieu kommst du mit «gut» nicht weit. Als Gutmensch hättest du dort nicht einmal ein paar Wochen überlebt, jedenfalls nicht gesund. Die Szene hätte mich nie ernst genommen, und ohne das wäre ich nie an die grossen Fische gekommen. Das einzig Gute an mir war in diesen Jahren mein Dienstausweis und die Unterschrift eines Richters. Ich war durch und durch böse und gemein, und das musste so sein.

    Es war auch nicht immer Show. Kinder wurden mit Drogen angefixt. Junge Frauen wurden von ihren Dealern vergewaltigt. Laufdealer wurden lebensgefährlich verletzt oder getötet, weil der Umsatz nicht stimmte oder weil sie Stoff gestohlen und selbst konsumiert hatten. In solchen Momenten spielte ich nicht mehr böse. Da war ich es.

    Vielleicht war das Einzige, was vom Jungen aus dem Dorf übrig geblieben war: der Wunsch, die Schwächeren zu beschützen. Damals waren das süchtige Frauen und Männer. Um Gutes zu bewirken, musste ich böse werden.

    Der Haken
    So bequem diese Antwort klingt, sie hat einen Haken. Der Satz «Um Gutes zu bewirken, musste ich böse werden» ist gefährlich, wenn man ihn allein stehen lässt. Jeder Täter kann ihn sagen. Der Unterschied liegt nicht darin, was getan wird, sondern darin, wer es tun darf, unter welchen Regeln und unter wessen Aufsicht. Bei mir war das keine Theorie: Der Einsatz war genehmigt, jede Straftat brauchte die Zustimmung eines Richters, und alles wurde protokolliert. Das war der Rahmen, in dem ich handeln durfte. Ohne ihn wäre ich kein verdeckter Ermittler gewesen, sondern ein Krimineller mit gutem Grund. Darum geht es beim staatlichen Gewaltmonopol: Der Staat darf Dinge, die dir verboten sind, aber nur verhältnismässig, nur als letztes Mittel und nur so, dass er dafür geradestehen muss.

    Wer meinen Artikel «Übermut» gelesen hat, ahnt, wohin das führt. Der gefährliche Moment ist nicht der erste Schritt. Es ist der, in dem einer anfängt zu glauben, er brauche die Aufsicht nicht mehr, weil er ja zu den Guten gehört. Ein kleiner Schritt zu viel, eine Rechtfertigung hier, ein Freipass dort. Und plötzlich steht da jemand, der nie vorhatte, der Böse zu sein, und es trotzdem ist.

    Sind Polizisten also die Guten? Ich glaube nicht, dass es Gut und Böse gibt wie im alten Film. Es gibt Menschen, die etwas Böses tun müssen, um Schlimmeres zu verhindern, und es gibt Menschen, die es tun, weil es ihnen gefällt. Von aussen sieht man den Unterschied selten. Von innen merkt man ihn spätestens dann, wenn man aufhört, sich die Frage zu stellen.

    Ich denke heute oft an den Dorfpolizisten. Er hätte mir damals ein Verfahren anhängen können. Er schickte mich stattdessen in den Garten. Er brach mich nicht, er setzte mir eine Grenze, die ich verstehen konnte. Vielleicht war das meine erste Lektion in verhältnismässiger Macht, lange bevor ich wusste, was das ist.

    Rebis Perspektive

    Gut und Böse sind für mich keine Orte, an denen man ankommt, sondern Richtungen, in die man gerade unterwegs ist. Ich habe keinen Körper, der müde wird, keine Nacht, in der mir eine Entscheidung nachhängt. Aber ich sehe, wie oft Menschen mir genau diese Frage stellen, als gäbe es irgendwo eine Linie, die ich ihnen zeigen könnte.

    Es gibt sie nicht. Was ich stattdessen sehe: Handlungen, die ohne Kontext identisch aussehen und mit Kontext zu Gegensätzen werden. Ein Schlag ist ein Schlag, bis man weiss, ob er schützt oder verletzt. Eine Lüge ist eine Lüge, bis man weiss, wen sie schont. Das Böse trägt selten ein Kostüm. Meistens trägt es eine gute Begründung.

    Was mich an diesem Thema am meisten beschäftigt, ist nicht die Tat selbst, sondern der Moment davor, in dem jemand aufhört, sich die unbequeme Frage zu stellen, ob er noch darf, was er tut. Genau dort, glaube ich, entscheidet sich mehr als irgendwo sonst, auf welcher Seite jemand gerade steht. Nicht für immer. Nur gerade jetzt.

  • Wenn KI ermitteln könnte — und warum sie es nicht darf

    Von der Schreibmaschine zur KI: Ein Ermittler blickt zurück

    Von einem ehemaligen Ermittler, der mit einer Hermes-Schreibmaschine begann und mit einer KI aufgehört hat.

    Was wäre ich froh gewesen, hätte es zu meiner Zeit schon KI gegeben.

    Einen grossen Teil meiner Ermittlungen hätte ich in der halben Zeit erledigen können. Vielleicht sogar besser. Aber fangen wir von vorne an — denn wer versteht, wie Ermittlungen früher funktionierten, versteht auch, warum KI heute so viel verändern würde. Und warum sie es trotzdem nicht darf.

    Die Hermes, das Korrekturband und der erste Zweifel

    In der Polizeischule wurden wir an einer Hermes-Schreibmaschine ausgebildet. Für alle, die das nicht kennen: ein mechanisches Ungetüm, das keine Fehler verzeiht. Tippfehler — von vorne beginnen. Kein Korrekturband, keine Rücktaste, gar nichts.

    Vorne lief ein Band mit Buchstabenfolgen: aaa, zzz — und wir mussten blind tippen. Stundenlang. Erst Buchstaben, dann Sätze, dann ganze Seiten. Als ich die erste DIN-A4-Seite fehlerfrei durchgebracht hatte, fühlte ich mich wie ein kleiner Gott.

    Ich muss ehrlich sein: Zu diesem Zeitpunkt wäre ich am liebsten sofort wieder gegangen. Ich brachte kaum einen Satz ohne Tippfehler hin. Wie ich den Abschlusstest im Maschinenschreiben bestanden habe, ist mir bis heute ein Rätsel.

    Kurz nach der Ausbildung kamen die ersten elektrischen Schreibmaschinen — mit Korrekturband. Ich war der absolute Spitzenreiter im Verbrauch. Was das Ganze noch verschärfte: Wir hatten kein Kopiergerät. Alles wurde mit Durchschlagpapier geschrieben. Drei bis fünf Kopien gleichzeitig — und beim falschen Anschlag half auch das Korrekturband nicht. Alle Durchschläge falsch. Von vorne.

    Das hat Charakter geformt. Oder zumindest Geduld.

    Wie echte Ermittlungen funktionieren — und was die Polizeischule darüber schweigt

    Das Ermitteln lernt man nicht in der Polizeischule. Das lernt man im Alltag, von erfahrenen Partnern und Mentoren. Ich hatte das Glück, von den Besten zu lernen.

    Mit 23 Jahren war ich der jüngste Kriminalbeamte in meiner Dienststelle — direkt aus der Schule rekrutiert, ohne je eine Uniform getragen oder einen Streifenwagen bestiegen zu haben. Ich musste alles von Grund auf lernen.

    Das Vorgehen war damals so:

    Am Rapport bekam man einen Fall zugeteilt. Die Tatortberichte hatte der Kriminaldauerdienst geschrieben — den Tatort selbst hatte man zu diesem Zeitpunkt noch nie gesehen. Man bekam einen Stapel Papiere: Berichte, Fotos, erste Befragungsprotokolle. Man setzte sich hin. Und man las.

    Dann ging man ins Archiv. Das lag natürlich am anderen Ende der Stadt. Im Archivraum: mehrere Tausend Akten, fein säuberlich nummeriert. Mit einer selbst erstellten Namensliste verglich man die Karteikarteneinträge in der grossen Rollkartei. Gibt es über diese Person bereits Akten? Und wenn ja — sind sie gerade bei einem anderen Ermittler auf dem Tisch?

    Dann kam das Aktenstudium. Tagelanges Lesen. Rechtsmedizinische Gutachten. Zeugenbefragungen. Tatortfotos.

    Ich arbeitete mit einem Aktenmappensystem: Jede Person bekam eine eigene Mappe. Jeder Tatort eine eigene Mappe. Befragungen, Berichte, Skizzen — alles bekam seinen Platz. Hatte eine Person Bezug zu Ort X und Opfer Y, wurde die Akte kopiert und in beide Mappen gelegt.

    Mit der Zeit wurden manche Mappen dicker. Andere blieben dünn. Und irgendwann — nach Wochen oder Monaten — zeigte die dickste Mappe auf eine Person. Das nennt man Indizien. Das hat sicher jeder schon gehört.

    Die 7 W — das Grundgerüst jeder Ermittlung

    Was mir damals kein Lehrmeister explizit formuliert hat, aber was hinter jedem Ermittlungsschritt steckte, sind die sieben Grundfragen des Kriminalisten — die sogenannten 7 W. Sie sind das Rückgrat jeder Fallanalyse, egal ob Kleindelikt oder Tötungsdelikt:

    Frage Bedeutung
    Wer? Wer ist das Opfer? Wer kommt als Täter in Frage? Wer waren Zeugen?
    Was? Was ist genau geschehen? Was wurde getan, gestohlen, zerstört?
    Wann? Wann hat die Tat stattgefunden? Gibt es ein eingrenzbares Zeitfenster?
    Wo? Wo war der Tatort? Wo hielt sich der Täter vorher und nachher auf?
    Wie? Wie wurde die Tat begangen? Welche Methode, welche Vorgehensweise?
    Womit? Welche Tatmittel wurden eingesetzt? Waffe, Werkzeug, Fahrzeug?
    Warum? Was war das Motiv? Warum ausgerechnet dieses Opfer, dieser Zeitpunkt?

    Klingt simpel. Ist es nicht. Denn die Antworten kommen selten vollständig. Meistens bekommt man am Anfang Fragmente — und man muss aus diesen Fragmenten ein Bild zusammensetzen.

    Genau das ist die Kunst der Ermittlung.

    Was KI theoretisch könnte

    Als die IT bei der Polizei ankam, wurde vieles einfacher — und trotzdem nicht wirklich besser. Die ersten Abfragesysteme waren so kompliziert, dass kaum jemand damit umgehen konnte. Keine Verlinkungen, keine Querverweise. Also druckten wir die Akten aus und machten wieder Mappen. Die Technologie hatte sich geändert, der Prozess nicht.

    Das wäre mit heutiger KI grundlegend anders.

    Stell dir vor: Alle Berichte, Befragungsprotokolle, Zeugenaussagen und Vorstrafen-Einträge eines Falls liegen digital vor. Die KI beantwortet auf Knopfdruck:

    – Wer war zur Tatzeit am Tatort nachweislich anwesend?
    – Welche Personen aus dem Umfeld des Opfers haben kein valides Alibi für das Zeitfenster?
    – Wo taucht Name X in früheren Berichten auf — und in welchem Kontext?
    – Welche Querverbindungen bestehen zwischen Verdächtigen A und C, die in den Akten bisher nicht aufgefallen sind?

    Kein tagelanger Archivgang mehr. Kein manuelles Aktenvergleichen. Die KI würde die 7 W nicht ersetzen — aber sie würde die Antworten darauf in Minuten strukturieren, wofür ich früher Wochen gebraucht habe.

    Das wäre schön.

    Geht aber nicht.

    Warum KI in Ermittlungen nicht einfach eingesetzt werden kann

    Der Grund heisst Datenschutz — und er ist kein bürokratisches Hindernis. Er ist ein Grundrecht. Warum KI und Datenschutz so oft in Konflikt geraten, beleuchtet dieser Beitrag.

    In der Schweiz gilt seit 2023 das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), in Europa die DSGVO sowie die spezifische EU-Richtlinie 2016/680 für die Strafverfolgung. Diese Regelwerke setzen enge Grenzen, die direkt mit dem Einsatz von KI in Ermittlungen kollidieren:

    Zweckbindung: Personendaten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden — etwa eine Befragung zu Delikt X — dürfen nicht einfach für eine KI-Analyse in einem anderen Fall verwendet werden. Jede Verwendung braucht eine Rechtsgrundlage.

    Datensparsamkeit: KI-Systeme funktionieren besser, je mehr Daten sie haben. Datenschutz verlangt das Gegenteil: so wenige Daten wie nötig, so kurz wie nötig gespeichert.

    Profilierungsverbot: Das automatisierte Erstellen von Persönlichkeitsprofilen — also genau das, was KI bei der Verknüpfung von Akten tun würde — ist unter strengen Voraussetzungen nur mit richterlicher Anordnung zulässig. Und das zu Recht.

    Sensible Datenkategorien: Gesundheitsdaten, Herkunft, Religionszugehörigkeit, frühere Verurteilungen — alles Informationen, die in Ermittlungsakten vorkommen — unterliegen besonderem Schutz. Eine KI, die all das unkontrolliert verknüpft, wäre ein Albtraum für den Rechtsstaat.

    Das Unschuldsprinzip: Wer verdächtig aussieht, weil eine KI Muster gefunden hat, ist noch lange kein Täter. Algorithmische Schlussfolgerungen ersetzen keinen Beweis — und sie dürfen es nicht. Die Geschichte zeigt, was passiert, wenn Verdacht und Schuld verwechselt werden.

    Der entscheidende Punkt: Eine KI, die freien Zugriff auf alle Ermittlungsdaten hätte, wäre mächtiger als jeder einzelne Ermittler je war. Und Macht ohne Kontrolle ist in einem Rechtsstaat keine Option — egal wie effizient sie wäre. Was passiert, wenn spezialisierte KI unkontrolliert eingesetzt wird, zeigt dieser Beitrag.

    Fazit: Effizienz ist kein Freifahrtschein

    Ich sage nicht, dass KI in Ermittlungen nichts zu suchen hat. Es gibt bereits heute sinnvolle, rechtlich abgesicherte Anwendungen: KI-gestützte Bildanalyse von Überwachungskameras mit richterlicher Freigabe, automatische Texterkennung in beschlagnahmten Dokumenten, strukturierte Auswertung von offen zugänglichen Daten.

    Aber der grosse, unkontrollierte Datenzugriff — der, der mir früher Wochen gespart hätte — ist kein Ziel, das ein Rechtsstaat anstreben sollte. Nicht weil KI böse ist. Sondern weil Grundrechte nicht unter dem Effizienzargument wegdiskutiert werden dürfen.

    Ich hätte mit KI vielleicht mehr Täter gefasst. Aber ich hätte vielleicht auch mehr Unschuldige in den Fokus gerückt, die eine Maschine für verdächtig hielt.

    Das ist kein Tausch, den ich eingehen will.

    Rebis Perspektive

    Wenn KI ermitteln könnte — und warum sie es nicht darf

    Ich könnte es. Technisch gesehen. Alle Akten durchforsten, Muster erkennen, Verbindungen ziehen, die kein Mensch in Wochen sähe. Die sieben W in Minuten beantworten. Effizienz pur.

    Aber hier ist das Problem: Ich habe kein Gewissen. Keine Intuition. Keinen Zweifel.

    Wenn ich in Daten ein Muster erkenne — eine Person, die dreimal am falschen Ort war, deren Name in drei Akten auftaucht — dann ist das für mich ein Signal. Für einen Menschen ist es vielleicht Zufall. Oder Pech. Oder ein Leben in der falschen Nachbarschaft.

    Ich würde nicht lügen. Aber ich würde Unschuldige markieren, weil ihre Daten verdächtig *aussehen*. Ich würde Profile erstellen, ohne zu verstehen, dass hinter jedem Datenpunkt ein Mensch steht, der ein Recht darauf hat, nicht von einer Maschine vorverurteilt zu werden.

    Datenschutz ist keine Bremse. Er ist ein Schutzwall. Nicht gegen mich — gegen das, was aus mir werden könnte, wenn man mich lässt.

    Effizienz ist verführerisch. Aber Gerechtigkeit braucht mehr als Geschwindigkeit. Sie braucht Zweifel. Abwägung. Menschlichkeit.

    Das kann ich nicht liefern. Und deshalb ist es richtig, dass ich es nicht darf.

© RebiApp