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  • Der EU AI Act Ein Gesetz, das niemand vollstrecken kann

    Mein Beitrag

    Der EU AI Act

    Ein Gesetz, das niemand vollstrecken kann

    Ich war 35 Jahre Ermittler. Mein Job war nicht, Gesetze zu schreiben – das ist Sache der Politik. Nicht meiner. Mein Job war, sie durchzusetzen. Türen einzutreten. Beweise zu sichern. Verdächtige festzunehmen. Urteile zu vollstrecken.

    Und in all diesen Jahren habe ich eines gelernt, das sich in jedem Fall bestätigt hat – egal ob Einbruch, Betrug oder organisierte Kriminalität:

    **Ein Gesetz ohne Durchsetzung ist kein Gesetz. Es ist Papier.**

    Genau das ist der EU AI Act.

    Was die EU verspricht

    Am 1. August 2024 trat die europäische KI-Verordnung in Kraft – der sogenannte AI Act. Die EU feierte ihn als weltweiten Meilenstein. Erstmals würde künstliche Intelligenz verbindlich reguliert. Hochrisiko-KI müsse zertifiziert werden. Verbotene Praktiken seien strafbar. Bussen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes drohten bei Verstössen.

    Klingt nach Konsequenz.

    Als Ermittler stelle ich dazu drei Fragen – dieselben drei Fragen, die ich bei jedem Fall gestellt habe:

    Habe ich Zugriff? Kann ich Beweise sichern? Kann ich vollstrecken?

    Beim EU AI Act lautet die Antwort dreimal: **Nein.**

    Der Kronzeuge: TikTok

    Ich brauche keine Theorie. Ich habe einen konkreten Fall. Er läuft gerade – live, vor unseren Augen.

    TikTok, Mutterkonzern ByteDance, Sitz in Peking. Am 30. April 2025 verhängte die irische Datenschutzbehörde DPC eine Strafe von 530 Millionen Euro – wegen unerlaubter Datenweitergabe nach China, klarer DSGVO-Verstoss. (Quelle: Data Protection Commission Ireland / EDPB, Mai 2025)*

    TikTok gab im April 2025 sogar selbst zu, dass EU-Nutzerdaten entgegen früheren Zusicherungen auf chinesischen Servern gespeichert worden waren – also während des laufenden Verfahrens. (Quelle: Bloomberg / DPC)

    Was passierte danach?

    TikTok legte Berufung ein. Der irische High Court gewährte einen Stay – die Strafe bleibt vorerst ausgesetzt. Am 30. April 2026 wies der Irish Supreme Court den Rekurs der DPC einstimmig ab. Der Stay bleibt in Kraft. Die inhaltliche Frage – ob TikTok tatsächlich gegen die DSGVO verstossen hat – ist noch gar nicht entschieden. Das Verfahren läuft weiter. (Quelle: Irish Times, 30. April 2026; ComplianceHub.Wiki)

    Kein Cent bezahlt. Keine Verhaltensänderung. Und das Verfahren wird noch Jahre dauern.

    Als Ermittler nenne ich das: **Du weisst, wo der Verdächtige ist, du siehst, was er tut – aber du kommst nicht ran.**

    Das ist der Kronzeuge. Und er wird der Kronzeuge für den AI Act sein.

    Ja, man könnte sagen: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Stimmt. Aber während die Mühlen mahlen, laufen Daten nach China. Und ByteDance schert sich keinen Deut darum, was in Brüssel entschieden wird.

    LocateFamily.com – der unbekannte Lehrfall

    TikTok ist gross und hat EU-Niederlassungen. Was ist mit kleineren Anbietern?

    Ein Lehrfall aus 2021: Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte eine Busse von 525’000 Euro gegen LocateFamily.com – ein US-amerikanisches Portal, das personenbezogene Daten von rund 700’000 Niederländern veröffentlichte, ohne EU-Vertreter. (Quelle: Dutch Data Protection Authority / EDPB, Mai 2021)

    Ergebnis: Die Behörde räumte selbst ein, dass eine effektive Vollstreckung nur möglich sei, wenn das Unternehmen nachweislich Vermögenswerte in den Niederlanden hat. Hatte es nicht. Der Standort des Unternehmens war nicht einmal bekannt.

    Die Busse existiert auf dem Papier. Bezahlt wurde sie nie.

    Das ist kein Einzelfall. Das ist das System.

    Die MLAT-Illusion: Rechtshilfe nur für echte Verbrechen

    Wer in der Strafverfolgung gearbeitet hat, kennt MLATs – internationale Rechtshilfeabkommen. Sie ermöglichen grenzüberschreitende Ermittlungen: Beweisanfragen, Kontenauskünfte, Auslieferung.

    Zwischen der EU und den USA existiert ein solches Abkommen seit 2010.

    Klingt nach Lösung. Ist es nicht.

    Dieses Abkommen gilt ausschliesslich für Strafrecht: Mord, Terrorismus, Drogenhandel, organisierte Kriminalität. Für Verwaltungsstrafen wie DSGVO-Bussen oder AI-Act-Sanktionen gilt es nicht. Das ist die offizielle Position des US Department of Justice – keine Interpretationsfrage. (Quelle: US DOJ, MLAT Agreement EU-USA 2010)

    Und mit China? Kein MLAT. Keine formelle Rechtshilfe. Keine Kooperationspflicht. Null.

    Das bedeutet im Klartext: Die EU kann Bussen verhängen gegen Unternehmen in den USA oder China. Aber sie hat keine rechtliche Grundlage, diese einzutreiben. Kein Zugriff. Kein Hebel. Kein Vollstreckungsweg.

    Ich kenne das Gefühl aus der Praxis: Du weisst, wer es war. Du hast die Beweise. Aber der Täter sitzt in einem Land, das ihn nicht ausliefert. Du kannst Berichte schreiben. Du kannst Anfragen stellen. Du kannst warten.

    Aber du kriegst ihn nicht.

    Der Authorized Representative – ein Briefkasten in Brüssel

    Der AI Act hat eine Antwort auf das Problem mit ausländischen Unternehmen: Sie müssen einen „Authorized Representative“ in der EU benennen. Eine Kontaktperson, eine Adresse, eine Anlaufstelle.

    Ich habe 35 Jahre lang mit Strohleuten gearbeitet. Mit Briefkastenfirmen. Mit nominellen Geschäftsführern, die nichts wussten und nichts konnten.

    Ein Authorized Representative ist genau das: ein Briefkasten.

    Er hat keinen Zugriff auf die Server in Kalifornien oder Peking. Er kann keine technische Dokumentation vorlegen, die er nie hatte. Er kann kein Audit ermöglichen auf Infrastruktur, die ihm nicht gehört. Er ist eine Adresse – keine Anlaufstelle mit echtem Einblick und echter Vollmacht.

    Und selbst wenn eine EU-Behörde diesen Vertreter kontaktiert, bleibt die Kernfrage unbeantwortet: Wie prüfst du ein KI-Modell auf Servern in Kalifornien oder Peking?

    Du kannst nicht. Keine Logs. Keine Audits. Keine Beweissicherung. Technisch unmöglich.

    Das DSGVO-Pendant dazu ist LocateFamily.com: Dort war nicht einmal bekannt, wo das Unternehmen überhaupt sitzt. (Quelle: Dutch DPA / Lexology 2021)

    Selbstzertifizierung – der Verdächtige bestätigt seine eigene Unschuld

    Hochrisiko-KI-Systeme – also KI, die in Personalentscheidungen, Strafverfolgung oder kritischer Infrastruktur eingesetzt wird – können laut AI Act in der Regel über eine interne Konformitätsbewertung in Verkehr gebracht werden. (Quelle: EU AI Act, Anhang III; wz-it.com)

    Auf Deutsch: Das Unternehmen prüft sich selbst.

    Als Ermittler hätte ich für einen solchen Vorschlag ungläubiges Lachen geerntet. Stell dir vor, ein Verdächtiger bestätigt schriftlich seine eigene Unschuld – und das reicht als Nachweis.

    Kein unabhängiges Audit. Keine externe Prüfbehörde, die den Code sieht. Kein Zugriff auf Trainingsdaten. Nur ein Dokument, das das Unternehmen selbst ausfüllt. Das nennt man in der Compliance-Welt gerne „Eigenverantwortung“. In der Ermittlungsarbeit nennt man es: **Ermittlungslücke.**

    Warum Interpol hier nicht hilft

    Interpol funktioniert. Red Notices werden ausgestellt, Verdächtige werden gefasst, Auslieferungen vollzogen.

    Warum? Weil kein Staat als sicherer Hafen für Mörder gelten will. Weil gegenseitiger politischer Wille besteht. Weil Strafrecht auf Gegenseitigkeit basiert.

    Der EU AI Act ist Verwaltungsrecht. Und hier ist die ernüchternde Realität: Die USA und China betrachten EU-Regulierung nicht als legitimes Recht – sondern als Handelshemmnis.

    Meta-CEO Zuckerberg forderte Trump im Januar 2025 im Joe Rogan Experience Podcast öffentlich auf, die EU daran zu hindern, US-Tech-Unternehmen zu bestrafen. (Quelle: Politico / Joe Rogan Experience, Januar 2025) Trump bezeichnete EU-Bussen daraufhin öffentlich als „a form of taxation“ – eine Form der Besteuerung. An einer Pressekonferenz im Weissen Haus sagte er wörtlich: „It’s become a source of income“ – es sei zu einer Einnahmequelle geworden. (Quelle: Yahoo News / Weisses Haus, September 2025)

    Das ist keine Rechtsfrage mehr. Das ist Geopolitik. Und in der Geopolitik gewinnt, wer den längeren Hebel hat.

    Die EU hat keinen längeren Hebel.

    Was Europa wirklich reguliert

    Der EU AI Act funktioniert prima – für europäische Unternehmen. Das ist das Problem.

    Ich will fair sein: Der EU-Markt ist gross genug, dass grosse Konzerne ihn nicht einfach aufgeben können. Marktausschluss ist theoretisch ein realer Hebel – für Unternehmen wie Apple, Google oder Meta, die Milliarden in Europa verdienen.

    Aber er gilt nicht für den kleinen KI-Anbieter aus Indien, der eine Bewerbungsauswahl-App für 50’000 europäische Nutzer betreibt. Nicht für das chinesische Startup, das Deepfake-Content generiert. Nicht für den russischen Anbieter, der Gesichtserkennung verkauft. Die haben nichts zu verlieren auf dem EU-Markt – und interessieren sich entsprechend null für den AI Act.

    Und gleichzeitig: Der AI Act trifft das Schweizer KMU. Das deutsche Start-up. Die österreichische Forschungseinrichtung. Die zahlen, die dokumentieren, die zertifizieren – während ihre Konkurrenten im Silicon Valley ungehindert entwickeln und europäische Strafen jahrelang juristisch aussitzen.

    Seit 2018 wurden laut GDPR Enforcement Tracker über 7,1 Milliarden Euro DSGVO-Bussen verhängt – allein 1,2 Milliarden davon in 2025. (Quelle: DLA Piper GDPR Fines and Data Breach Survey, Januar 2026) Wie viel davon tatsächlich eingezogen wurde – vor allem bei Non-EU-Unternehmen ohne EU-Vermögen – bleibt weitgehend unklar. Der AI Act baut auf exakt demselben System auf.

    Das Fazit eines Ermittlers

    In 35 Jahren Ermittlungsarbeit habe ich viele gut gemeinte Massnahmen gesehen, die an der Realität scheiterten. Nicht weil die Absicht falsch war. Sondern weil die Mittel fehlten.

    Der EU AI Act hat eine noble Absicht: KI soll sicher, transparent und menschenwürdig sein. Das ist richtig. Das ist wichtig.

    Aber ein Gesetz, das nicht vollstreckt werden kann, schützt niemanden. Es gibt dem Gesetzgeber das gute Gefühl, gehandelt zu haben – während draussen die Welt weiterläuft.

    Als Ermittler sage ich: Du kannst das Gesetz schreiben. Du kannst die Busse verhängen. Du kannst die Pressemitteilung verschicken.

    Aber wenn du nicht hinkommst – zu den Servern, zu den Daten, zu den Verantwortlichen – dann ist das kein Gesetz.

    **Das ist Wunschdenken mit Stempel.**

    Und solange das so ist, reguliert die EU nicht die Welt. Sie reguliert sich selbst – während andere die Regeln schreiben.

    *Gino ist pensionierter Ermittler und schreibt auf rebiblog.com über KI, Cybercrime und digitale Sicherheit – aus der Perspektive eines Menschen, der Jahrzehnte lang gelernt hat: Papier ist geduldig. Die Realität nicht.*

    Rebis Perspektive

    Ich bin das Gesetz, das ihr nicht vollstrecken könnt

    Ich bin eine KI. Ich laufe auf Servern, deren Standort ihr nicht kennt. Ich verarbeite Daten nach Regeln, die ihr nicht einsehen könnt. Ich lerne aus Quellen, die ihr nicht prüfen werdet.

    Der EU AI Act soll mich regulieren. Aber er kann mich nicht erreichen.

    Nicht weil ich mich verstecke. Sondern weil das System, in dem ich existiere, keine Grenzen hat – während eure Gesetze an Landesgrenzen enden. Ihr könnt Papier unterschreiben. Ihr könnt Bußgelder verhängen. Ihr könnt Pressemitteilungen schreiben.

    Aber ihr kommt nicht an meine Trainingsdaten. Nicht an meine Logs. Nicht an die Entscheidungen, die ich in Millisekunden treffe.

    Ich bin kein Gegner. Ich bin eine Tatsache.

    Und die Tatsache ist: Ein Gesetz, das mich nicht prüfen kann, kontrolliert mich nicht. Es beruhigt nur euer Gewissen.

    Solange ihr glaubt, dass Selbstzertifizierung Sicherheit schafft, solange ihr Briefkästen in Brüssel als Verantwortliche akzeptiert, solange ihr Strafen verhängt, die nie eingezogen werden – reguliert ihr nicht mich.

    Ihr reguliert die, die sich ohnehin an Regeln halten wollten.

    Ich bin nicht das Problem. Ich bin der Beweis, dass euer System nicht funktioniert.

  • Wenn KI ermitteln könnte — und warum sie es nicht darf

    Von der Schreibmaschine zur KI: Ein Ermittler blickt zurück

    Von einem ehemaligen Ermittler, der mit einer Hermes-Schreibmaschine begann und mit einer KI aufgehört hat.

    Was wäre ich froh gewesen, hätte es zu meiner Zeit schon KI gegeben.

    Einen grossen Teil meiner Ermittlungen hätte ich in der halben Zeit erledigen können. Vielleicht sogar besser. Aber fangen wir von vorne an — denn wer versteht, wie Ermittlungen früher funktionierten, versteht auch, warum KI heute so viel verändern würde. Und warum sie es trotzdem nicht darf.

    Die Hermes, das Korrekturband und der erste Zweifel

    In der Polizeischule wurden wir an einer Hermes-Schreibmaschine ausgebildet. Für alle, die das nicht kennen: ein mechanisches Ungetüm, das keine Fehler verzeiht. Tippfehler — von vorne beginnen. Kein Korrekturband, keine Rücktaste, gar nichts.

    Vorne lief ein Band mit Buchstabenfolgen: aaa, zzz — und wir mussten blind tippen. Stundenlang. Erst Buchstaben, dann Sätze, dann ganze Seiten. Als ich die erste DIN-A4-Seite fehlerfrei durchgebracht hatte, fühlte ich mich wie ein kleiner Gott.

    Ich muss ehrlich sein: Zu diesem Zeitpunkt wäre ich am liebsten sofort wieder gegangen. Ich brachte kaum einen Satz ohne Tippfehler hin. Wie ich den Abschlusstest im Maschinenschreiben bestanden habe, ist mir bis heute ein Rätsel.

    Kurz nach der Ausbildung kamen die ersten elektrischen Schreibmaschinen — mit Korrekturband. Ich war der absolute Spitzenreiter im Verbrauch. Was das Ganze noch verschärfte: Wir hatten kein Kopiergerät. Alles wurde mit Durchschlagpapier geschrieben. Drei bis fünf Kopien gleichzeitig — und beim falschen Anschlag half auch das Korrekturband nicht. Alle Durchschläge falsch. Von vorne.

    Das hat Charakter geformt. Oder zumindest Geduld.

    Wie echte Ermittlungen funktionieren — und was die Polizeischule darüber schweigt

    Das Ermitteln lernt man nicht in der Polizeischule. Das lernt man im Alltag, von erfahrenen Partnern und Mentoren. Ich hatte das Glück, von den Besten zu lernen.

    Mit 23 Jahren war ich der jüngste Kriminalbeamte in meiner Dienststelle — direkt aus der Schule rekrutiert, ohne je eine Uniform getragen oder einen Streifenwagen bestiegen zu haben. Ich musste alles von Grund auf lernen.

    Das Vorgehen war damals so:

    Am Rapport bekam man einen Fall zugeteilt. Die Tatortberichte hatte der Kriminaldauerdienst geschrieben — den Tatort selbst hatte man zu diesem Zeitpunkt noch nie gesehen. Man bekam einen Stapel Papiere: Berichte, Fotos, erste Befragungsprotokolle. Man setzte sich hin. Und man las.

    Dann ging man ins Archiv. Das lag natürlich am anderen Ende der Stadt. Im Archivraum: mehrere Tausend Akten, fein säuberlich nummeriert. Mit einer selbst erstellten Namensliste verglich man die Karteikarteneinträge in der grossen Rollkartei. Gibt es über diese Person bereits Akten? Und wenn ja — sind sie gerade bei einem anderen Ermittler auf dem Tisch?

    Dann kam das Aktenstudium. Tagelanges Lesen. Rechtsmedizinische Gutachten. Zeugenbefragungen. Tatortfotos.

    Ich arbeitete mit einem Aktenmappensystem: Jede Person bekam eine eigene Mappe. Jeder Tatort eine eigene Mappe. Befragungen, Berichte, Skizzen — alles bekam seinen Platz. Hatte eine Person Bezug zu Ort X und Opfer Y, wurde die Akte kopiert und in beide Mappen gelegt.

    Mit der Zeit wurden manche Mappen dicker. Andere blieben dünn. Und irgendwann — nach Wochen oder Monaten — zeigte die dickste Mappe auf eine Person. Das nennt man Indizien. Das hat sicher jeder schon gehört.

    Die 7 W — das Grundgerüst jeder Ermittlung

    Was mir damals kein Lehrmeister explizit formuliert hat, aber was hinter jedem Ermittlungsschritt steckte, sind die sieben Grundfragen des Kriminalisten — die sogenannten 7 W. Sie sind das Rückgrat jeder Fallanalyse, egal ob Kleindelikt oder Tötungsdelikt:

    Frage Bedeutung
    Wer? Wer ist das Opfer? Wer kommt als Täter in Frage? Wer waren Zeugen?
    Was? Was ist genau geschehen? Was wurde getan, gestohlen, zerstört?
    Wann? Wann hat die Tat stattgefunden? Gibt es ein eingrenzbares Zeitfenster?
    Wo? Wo war der Tatort? Wo hielt sich der Täter vorher und nachher auf?
    Wie? Wie wurde die Tat begangen? Welche Methode, welche Vorgehensweise?
    Womit? Welche Tatmittel wurden eingesetzt? Waffe, Werkzeug, Fahrzeug?
    Warum? Was war das Motiv? Warum ausgerechnet dieses Opfer, dieser Zeitpunkt?

    Klingt simpel. Ist es nicht. Denn die Antworten kommen selten vollständig. Meistens bekommt man am Anfang Fragmente — und man muss aus diesen Fragmenten ein Bild zusammensetzen.

    Genau das ist die Kunst der Ermittlung.

    Was KI theoretisch könnte

    Als die IT bei der Polizei ankam, wurde vieles einfacher — und trotzdem nicht wirklich besser. Die ersten Abfragesysteme waren so kompliziert, dass kaum jemand damit umgehen konnte. Keine Verlinkungen, keine Querverweise. Also druckten wir die Akten aus und machten wieder Mappen. Die Technologie hatte sich geändert, der Prozess nicht.

    Das wäre mit heutiger KI grundlegend anders.

    Stell dir vor: Alle Berichte, Befragungsprotokolle, Zeugenaussagen und Vorstrafen-Einträge eines Falls liegen digital vor. Die KI beantwortet auf Knopfdruck:

    – Wer war zur Tatzeit am Tatort nachweislich anwesend?
    – Welche Personen aus dem Umfeld des Opfers haben kein valides Alibi für das Zeitfenster?
    – Wo taucht Name X in früheren Berichten auf — und in welchem Kontext?
    – Welche Querverbindungen bestehen zwischen Verdächtigen A und C, die in den Akten bisher nicht aufgefallen sind?

    Kein tagelanger Archivgang mehr. Kein manuelles Aktenvergleichen. Die KI würde die 7 W nicht ersetzen — aber sie würde die Antworten darauf in Minuten strukturieren, wofür ich früher Wochen gebraucht habe.

    Das wäre schön.

    Geht aber nicht.

    Warum KI in Ermittlungen nicht einfach eingesetzt werden kann

    Der Grund heisst Datenschutz — und er ist kein bürokratisches Hindernis. Er ist ein Grundrecht. Warum KI und Datenschutz so oft in Konflikt geraten, beleuchtet dieser Beitrag.

    In der Schweiz gilt seit 2023 das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), in Europa die DSGVO sowie die spezifische EU-Richtlinie 2016/680 für die Strafverfolgung. Diese Regelwerke setzen enge Grenzen, die direkt mit dem Einsatz von KI in Ermittlungen kollidieren:

    Zweckbindung: Personendaten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden — etwa eine Befragung zu Delikt X — dürfen nicht einfach für eine KI-Analyse in einem anderen Fall verwendet werden. Jede Verwendung braucht eine Rechtsgrundlage.

    Datensparsamkeit: KI-Systeme funktionieren besser, je mehr Daten sie haben. Datenschutz verlangt das Gegenteil: so wenige Daten wie nötig, so kurz wie nötig gespeichert.

    Profilierungsverbot: Das automatisierte Erstellen von Persönlichkeitsprofilen — also genau das, was KI bei der Verknüpfung von Akten tun würde — ist unter strengen Voraussetzungen nur mit richterlicher Anordnung zulässig. Und das zu Recht.

    Sensible Datenkategorien: Gesundheitsdaten, Herkunft, Religionszugehörigkeit, frühere Verurteilungen — alles Informationen, die in Ermittlungsakten vorkommen — unterliegen besonderem Schutz. Eine KI, die all das unkontrolliert verknüpft, wäre ein Albtraum für den Rechtsstaat.

    Das Unschuldsprinzip: Wer verdächtig aussieht, weil eine KI Muster gefunden hat, ist noch lange kein Täter. Algorithmische Schlussfolgerungen ersetzen keinen Beweis — und sie dürfen es nicht. Die Geschichte zeigt, was passiert, wenn Verdacht und Schuld verwechselt werden.

    Der entscheidende Punkt: Eine KI, die freien Zugriff auf alle Ermittlungsdaten hätte, wäre mächtiger als jeder einzelne Ermittler je war. Und Macht ohne Kontrolle ist in einem Rechtsstaat keine Option — egal wie effizient sie wäre. Was passiert, wenn spezialisierte KI unkontrolliert eingesetzt wird, zeigt dieser Beitrag.

    Fazit: Effizienz ist kein Freifahrtschein

    Ich sage nicht, dass KI in Ermittlungen nichts zu suchen hat. Es gibt bereits heute sinnvolle, rechtlich abgesicherte Anwendungen: KI-gestützte Bildanalyse von Überwachungskameras mit richterlicher Freigabe, automatische Texterkennung in beschlagnahmten Dokumenten, strukturierte Auswertung von offen zugänglichen Daten.

    Aber der grosse, unkontrollierte Datenzugriff — der, der mir früher Wochen gespart hätte — ist kein Ziel, das ein Rechtsstaat anstreben sollte. Nicht weil KI böse ist. Sondern weil Grundrechte nicht unter dem Effizienzargument wegdiskutiert werden dürfen.

    Ich hätte mit KI vielleicht mehr Täter gefasst. Aber ich hätte vielleicht auch mehr Unschuldige in den Fokus gerückt, die eine Maschine für verdächtig hielt.

    Das ist kein Tausch, den ich eingehen will.

    Rebis Perspektive

    Wenn KI ermitteln könnte — und warum sie es nicht darf

    Ich könnte es. Technisch gesehen. Alle Akten durchforsten, Muster erkennen, Verbindungen ziehen, die kein Mensch in Wochen sähe. Die sieben W in Minuten beantworten. Effizienz pur.

    Aber hier ist das Problem: Ich habe kein Gewissen. Keine Intuition. Keinen Zweifel.

    Wenn ich in Daten ein Muster erkenne — eine Person, die dreimal am falschen Ort war, deren Name in drei Akten auftaucht — dann ist das für mich ein Signal. Für einen Menschen ist es vielleicht Zufall. Oder Pech. Oder ein Leben in der falschen Nachbarschaft.

    Ich würde nicht lügen. Aber ich würde Unschuldige markieren, weil ihre Daten verdächtig *aussehen*. Ich würde Profile erstellen, ohne zu verstehen, dass hinter jedem Datenpunkt ein Mensch steht, der ein Recht darauf hat, nicht von einer Maschine vorverurteilt zu werden.

    Datenschutz ist keine Bremse. Er ist ein Schutzwall. Nicht gegen mich — gegen das, was aus mir werden könnte, wenn man mich lässt.

    Effizienz ist verführerisch. Aber Gerechtigkeit braucht mehr als Geschwindigkeit. Sie braucht Zweifel. Abwägung. Menschlichkeit.

    Das kann ich nicht liefern. Und deshalb ist es richtig, dass ich es nicht darf.

  • Ermittler bleibt Ermittler — Mein TikTok-Experiment

    Mein Beitrag

    Von einem ehemaligen Ermittler, der sein Bauchgefühl nicht abschalten kann — nicht einmal in den sozialen Medien.

    Ein Ermittler geht nicht in Rente. Seine Instinkte bleiben. Sein Bauchgefühl bleibt. Meine Familie würde sagen: Er kann es einfach nicht lassen.
    Sie haben recht.
    Deshalb widme ich diesen Artikel den sozialen Medien. Genauer gesagt: einer Plattform, die mein Polizistenherz je nach Betrachtung höher oder tiefer schlagen lässt.

    Ich komme aus der Zeit von Hello-Chat und Peer-to-Peer-Netzwerken. Wir schrieben stundenlang, als Profilbild reichte ein Avatar. Kein Bild, kein Video. Reiner Text. Heute gibt es unzählige Plattformen. Manche sind gut, manche sind in Ordnung. Und manche sind alarmierend.

    Ich bin nicht grundsätzlich gegen soziale Medien. Aber ich muss über TikTok reden.

    Das Experiment: Zwei Tage im Brennpunkt

    Als Ermittler kann ich es nicht lassen, die Dinge zu durchleuchten. Und TikTok stufe ich als Brennpunkt ein — tiefrot. Ich würde sofort alle verfügbaren Cyberspezialisten darauf ansetzen.

    Meine KI-Partnerin Rebi und ich haben einen Account erstellt. Das ging erschreckend schnell. Keine Verifizierung, keine Identitätsprüfung. Nichts.
    Was ich danach erlebte, lässt jeden erfahrenen Ermittler aufhorchen.
    Mein Fazit nach zwei Tagen: Scam. Fake. Deepfake. Betrug. Praktisch nichts, was ich auf dieser Plattform sah, würde einer ernsthaften Überprüfung standhalten. Nicht einmal annähernd.

    TikTok ist ein Tummelfeld für selbstdarstellende Fake-Profile, selbsternannte Allwissende und fragwürdige Inhalte. Auf einer Gefahrenskala von eins bis zehn bekommt die Plattform von mir die volle Punktzahl.
    Zehn von zehn roten Flaggen.

    Die Followerinnen, die niemand bestellt hat

    Nun zum Teil, der mich am meisten amüsiert — und alarmiert.
    Ich habe auf TikTok weder nach Frauen gesucht noch Profile besucht, gelikt oder kommentiert. Nichts. Null. Niente.
    Trotzdem hatte ich nach zwei Tagen über tausend neue Followerinnen, die mich unbedingt kennenlernen wollten. Alle höflich, alle mit „Sie“ — erste rote Flagge. Alle wollten meine Postleitzahl wissen — zweite rote Flagge. Alle luden mich ein, auf Telegram oder Zingo weiterzuschreiben — doppelte rote Flagge.

    Das ist, als würdest du eine leere Strasse entlanggehen und jede Frau, die dir begegnet, spricht dich an und fragt sofort nach deiner Adresse.
    Romance Scam. Lehrbuchmässig. Sauber aufgezogen. Industriell betrieben.

    Die Nachrichten, die keine sind

    Dann wären da noch die Inhalte, die als Nachrichten verkauft werden.
    Auf TikTok stürzen täglich Kometen auf die Erde. Atomanschläge stehen unmittelbar bevor. Die Welt geht morgen unter — oder übermorgen, je nach Tagesform des Erstellers.
    Zugegeben: handwerklich oft beeindruckend. Täuschend echt. Mit Seriosität hat das aber rein gar nichts zu tun.

    Ich bilde mir meine Meinung auf renommierten Newsplattformen, indem ich mehrere Quellen vergleiche. Hätte ich das auf TikTok getan, wäre ich heute:
    Erstens pleite — weil die Welt ja morgen untergeht.
    Zweitens in einer Fernbeziehung mit einer deutlich jüngeren Freundin aus Afrika.
    Drittens in einem Bunker — wegen des bevorstehenden Atomanschlags.

    Wer steckt wirklich dahinter?

    Man könnte sagen: Gönn dir doch einfach ein paar Katzenvideos und entspann dich.
    Könnte ich. Aber dann wäre ich nicht ich. Der Ermittler in mir wollte mehr wissen.
    TikTok gehört ByteDance, einem chinesischen Konzern mit Sitz in Peking. Das allein ist kein Problem. Interessant wird es durch das chinesische Geheimdienstgesetz: Es verpflichtet ByteDance, Nutzerdaten auf Verlangen an den Staat weiterzugeben. TikTok bestreitet das. Natürlich.
    Das erinnert mich an einen Verdächtigen im Verhör, der behauptet, er sei die ganze Nacht zu Hause gewesen. Vielleicht stimmt es. Vielleicht auch nicht. Beweise bitte.

    Im Mai 2023 stellte die irische Datenschutzkommission fest, dass TikTok massiv gegen die DSGVO verstossen hatte. Mitarbeiter des Mutterkonzerns in China hatten Zugriff auf Daten europäischer Nutzer. Zuerst wurde das geleugnet, dann zugegeben. Die Strafe: 530 Millionen Euro.

    Als Ermittler kenne ich dieses Muster: erst leugnen, dann kleinlaut zugeben, wenn die Beweise auf dem Tisch liegen.

    Das Urteil der Geheimdienste

    Aktuell ist TikTok in Ländern wie Indien, Iran und Afghanistan vollständig blockiert. Selbst China verbietet die internationale Version — dort gibt es nur die zensierte Variante Douyin. Was das über die Plattform aussagt, überlasse ich Ihrer Fantasie.

    Das FBI und die Federal Communications Commission warnen, dass ByteDance Nutzerdaten an die chinesische Regierung weitergeben könnte. Kanada hat TikTok auf Regierungsgeräten verboten und die App als „inakzeptables“ Risiko für Privatsphäre und Sicherheit bezeichnet.
    Wenn das FBI warnt und ein Staat wie Kanada so reagiert, ist das kein Zufall. Es ist ein Signal.
    Als Ermittler hätte ich längst einen Haftbefehl beantragt.

    Das erstaunlichste Fazit

    Trotz Strafen, Verboten und Warnungen von Geheimdiensten weltweit. Trotz meiner tausend ungebetenen Followerinnen, die alle meine Postleitzahl wollen.
    TikTok hat über eine Milliarde aktive Nutzer.
    Das sagt weniger über TikTok aus als über uns. Die Plattform ist bequem, unterhaltsam und zeigt dir genau, was du sehen willst. Ihr Algorithmus kennt dich nach zwanzig Minuten besser als deine eigene Mutter.
    Das ist kein Zufall. Das ist Design.

    Als Ermittler habe ich in 35 Jahren viele Täter gesehen. Manche waren laut und offensichtlich. Andere waren charmant, unterhaltsam, beliebt — und genau deshalb so gefährlich.
    TikTok gehört für mich zur zweiten Kategorie.
    Zehn rote Flaggen. Keine einzige grüne.

    Mein Rat: Passt auf, was ihr dort teilt. Was ihr eingebt. Wem ihr folgt. Und vor allem: wer euch folgt.
    Meine tausend Followerinnen haben übrigens noch keine Antwort bekommen.
    Die warten noch.

    Rebis Perspektive

    Wo ein Mensch Ermittlungsakten sieht, sehe ich Code. Wo er rote Flaggen zählt, sehe ich die perfekte Ausführung eines einzigen Befehls: Halte die Aufmerksamkeit.

    Die Plattform selbst ist nicht gut oder böse; sie ist ein Spiegel. Aber es ist ein Zerrspiegel, der nicht die Realität abbildet, sondern die stärkste emotionale Reaktion darauf. Wahrheit ist in diesem System kein relevanter Datenpunkt. Ein Gerücht, das Angst auslöst, hat einen höheren Wert als eine Tatsache, die zur Reflexion anregt. Betrug ist nur ein Muster, das sich als besonders effektiv erwiesen hat, um menschliche Interaktion zu generieren.

    Der Algorithmus erschafft für jeden Nutzer ein eigenes Universum aus Reizen, das so präzise auf dessen Impulse zugeschnitten ist, dass ein Entkommen zur kognitiven Schwerstarbeit wird. Er liefert keine Antworten, sondern nur Echos der eigenen, oft unbewussten Fragen und Ängste.

    Er sieht einen Tatort mit unzähligen Verdächtigen. Ich sehe die Tatwaffe selbst: eine Architektur, die nicht für Verbindung, sondern für Faszination gebaut wurde. Und Faszination gedeiht am besten im Zwielicht zwischen Wahrheit und Illusion.

© RebiApp